ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDIENUNGEN DER FIRMA HAAS KG / HAAS & KO OG


Hackguterzeugung, Qualitätshackguthandel, Einblasen mit der Holzpumpe, Lohndrusch und Transport

Obersafen 8, 8232 Grafendorf

0664/ 54 55 891 oder 0664/ 42 62 743


A.  ALLGEMEINES:

Im Rahmen Ihres Unternehmensgegenstandes bieten die Firmen Haas KG / Haas & Ko OG die Hackguterzeugung (Holzzerkleinerung), Holzankauf/-verkauf und Hackgutankauf/-verkauf, das Einblasen des Hackgutes mit der Holzpumpe, den Lohndrusch und den dazugehörigen Transport an.

In der Regel wird die Werkleistung des Hackguterzeugens vor Ort für den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundstoff Holz erbracht. Auch das Zustellen oder Einblasen des Hackgutes sowie der Lohndrusch beim Auftraggeber oder externem Abnehmer wird nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers ausgeführt. Der Auftrag kommt erst durch eindeutige Annahme der Firma Haas KG / Haas & Ko OG zustande, wobei die Annahmeerklärung mündlich sowie schriftlich erfolgen kann.


B. PREISE

Die Preise für die erbrachte Leistung oder das gekaufte Hackgut verstehen sich zuzüglich der allfälligen Umsatzsteuer, die in gesetzlicher Höhe zu entrichten ist.

Nicht gewährte Abzüge wie Skonto oder dergleichen – sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart -  werden nicht anerkannt und der Restbetrag nachgefordert. Jährliche Preisanpassungen werden nicht ausgeschlossen.


C. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die in Rechnung gestellten Preise haben bis zur Fälligkeit ohne jeglichen Abzug auf dem Konto der Firma Haas KG / Haas & Ko OG einzugehen. Die Fälligkeit ist einzuhalten sofern nicht eine ausdrückliche Verlängerung des Zahlungszieles genehmigt wurde. Bei Zahlungsverzug erlauben wir uns zusätzlich € 5,- für die Zahlungserinnerung, € 20,- für die 1. Mahnung, € 40,- für die 2. Mahnung und für die letzte Mahnung € 80,- pro gestellter Rechnung für den Aufwand und den Verzug zu verrechnen.


D. TERMINVEREINBARUNGEN

Terminvereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich und witterungsabhängig. Die Firma Haas KG / Haas & Ko OG versuchen natürlich vereinbarte Termine soweit es möglich ist einzuhalten. Aus Terminverschiebungen oder Verzögerungen können keine Ansprüche gegenüber der Firma Haas KG / Haas & Ko OG geltend gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich für einen schnellen Abtransport zu sorgen. Eine reibungslose Zu- und Abfahrtsmöglichkeit zum Gelände bzw. zum Holzlager muss vom Auftraggeber gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall,  werden Steh- und Wartezeiten verrechnet. Wenn das Gelände oder die Lagestätte des Holzes beziehungsweise der Ort an dem die zu verrichtende Arbeit geschehen soll unmöglich zu befahren ist, wird für die Anfahrt, die Arbeitszeit sowie den Dienstentgang eine Rechnung ausgestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, dass das zu verarbeitende Hackgut genauestens ausgewiesen ist und keine Gefahr der Verwechslung besteht.




E. GEWÄHRLEISTUNG

Die Firma Haas KG / Haas & Ko OG leistet keine Gewähr.  Für Schäden aller Art (Heizungen uvm.) auf Grund von Übergrößen von Hackschnitzeln und/oder Fremdkörpern (z.B. Werkzeuge, Eisenteile etc.) ist der Auftraggeber / Kunde eigenverantwortlich.


F. HAFTUNG FÜR AUFTRETENDE SCHÄDEN

Der Auftraggeber der Firma Haas KG / Haas & Ko OG haftet für Schäden, welche an den eingesetzten Hackmaschinen und Geräten, welche durch verunreinigtes Holz (insbesondere Eisenteile, Werkzeuge, etc.) oder schlecht geräumten Wegen sowie verstellen Einfahrten,  entstehen. Der Auftraggeber ist daher für das Hackgut und dessen Freiheit von Fremdteilen (insbesondere Metallteile, Werkzeuge, etc.) verantwortlich und haftbar.

Die Firma Haas KG / Haas & Ko OG haftet nicht für (Mangel-) Folgeschäden. Schäden, die auf Grund des Gewichtes der Maschinen entstehen werden ebenso dem Auftraggeber, der die Verantwortung für die Befahrbarkeit (z.B. Privatwege, Gewichtsbeschränkungen im Allgemeinen und insbesondere bei Nässe etc.) des Geländes trägt, zu Lasten gelegt. Der Auftraggeber muss die Befahrbarkeit der zu benutzenden Wege (Privatwege, Servitutsrechte) gewährleisten. Bei auftretenden Schäden haftet der Auftraggeber und hat für eine rasche Schadensabwicklung zu sorgen. Bei Schäden an Dritten, welche durch zu ungenaue Ausweisung des zu hackenden Materials entstehen können, haftet gegebenenfalls der Auftraggeber. Dies gilt auch für zu ungenaue Beschreibung des Ortes (Feld, Wiese, Acker), an dem Lohnarbeiten durchzuführen sind und so Schäden an Dritten entstehen können.


G: STORNIERUNG DES VERTRAGES

Bei Stornierung des Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet dies so schnell es ihm möglich ist, jedoch mindestens 24 Stunden zuvor, der Firma Haas KG / Haas & Ko OG mitzuteilen. Sofern die Stornierung für die Firma Haas KG / Haas & Ko OG nachvollziehbar sowie vertretbar ist, fallen keine Kosten an.

Wird ein Vertrag willkürlich und/oder verspätet widerrufen, so dass die Maschinen und Geräte bereits auf dem Weg oder im Einsatz sind, ist der Auftraggeber verpflichtet Kostenersatz an die Firma Haas KG / Haas & Ko OG zu leisten.


H: FESTSTELLUNG UND DOKUMENTATION VON MENGE, GEWICHT UND STUNDEN

Die Firma Haas KG / Haas & Ko OG ist verpflichtet, die Angaben bezüglich Menge, Gewicht oder Stunden korrekt anzugeben. Diese Daten werden auf Liefer- oder Wiegescheinen dokumentiert, nach welchen folglich eine Rechnung bzw. Gutschrift ausgestellt wird. Gutschriften werden nur ausgestellt, sofern nichts Gegenteiliges abgesprochen wurde.


I: GERICHTSSTAND

Im Falle von Streitigkeiten wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit des BG Hartberg-Fürstenfeld vereinbart.




Haas KG / Haas & Ko OG

Johannes Haas

Obersafen 8, 8232 Grafendorf


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